Auf Grund der Verordnung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, § 6 HLöG, in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung von Vorschriften über den Arbeitsschutz vom 08. Juli 2003 wird verordnet:
§ 1 - Abweichend von…